CHLOROFORM- ▸ Fluorwasserstoffkohlenstoff-Rohstoff: Ausgangsstoff für HCFC-22 und Fluorpolymere
- ▸ Extraktionslösungsmittel: Lösungsmittel für Fette, Öle, Harze und Wachse
- ▸ Laborreagenz: Lösungsmittel und Reagenz in der chemischen Synthese
Das sortenspezifische Sicherheitsdatenblatt (SDS) — mit vollständiger Gefahreneinstufung, Handhabungshinweisen und Transportinformationen — liegt jeder Lieferung bei und ist auf Anfrage erhältlich. Prüfen Sie alle Sicherheits- und Zulassungsangaben anhand des SDS für Ihre spezifische Sorte.
SDS anfordern →Transport classification per the UN Model Regulations / 49 CFR 172.101 Hazardous Materials Table. Confirm against the grade-specific SDS (Section 14) before shipping.
Chloroform (CAS 67-66-3), auch Trichlormethan genannt, ist ein chloriertes Lösemittel und chemisches Zwischenprodukt. Der Hauptanwendungsbereich liegt als Ausgangsstoff für die Herstellung von Chlordifluormethan (HCFC-22) und nachgelagerten Fluorpolymeren. Darüber hinaus dient es als Extraktionslösemittel für Fette, Öle, Harze und Wachse sowie als Laborreagenz.
Regulatorische Anforderungen & Registrierung
Quelle: EPA TSCA Inventory (Version Juli 2025) · ECHA CHEM – abgerufen am 12.07.2026 TSCA (US): · REACH (EU): · EC-Nummer: 200-663-8
Regulatorischer Beschränkungsstatus
Chloroform (Trichlormethan) (CAS 67-66-3) ist in den unten genannten Regelwerken gelistet. Diese Angaben stellen öffentlich zugängliche regulatorische Informationen über den Stoff dar – keine Aussage zu einem spezifischen Lieferantenmaterial und keine Sicherheitsbehauptung. Bitte bestätigen Sie den aktuellen Status für Ihr Zielland und den beabsichtigten Verwendungszweck. Quellen: ECHA Candidate List / Anhang XIV / Anhang XVII (echa.europa.eu); U.S. EPA TSCA; UN-Stockholmer Übereinkommen / EU-POP-Verordnung; California OEHHA Proposition 65 List. Abgerufen am 13.07.2026. California Proposition 65: eingestuft als krebserzeugend und reproduktionstoxisch, gelistet seit 1. Oktober 1987. Eine Warnung nach California Proposition 65 ist erforderlich (siehe oben). · REACH-Beschränkung (Anhang XVII), Eintrag 32: Bestimmte Verwendungen/Bedingungen des Stoffes in der EU sind eingeschränkt.