Mineralische Füllstoffe & Pigmente Verfügbar — Nur als Massenware

Orange II

CAS 633-96-5 · Formel C16H11N2NaO4S · MW 350.3 g/mol

D&C Orange No. 4 (C.I. Acid Orange 7 / Orange II, CI 15510, CAS 633-96-5), ein Monoazofarbstoff der Säurefarbstoff-Klasse. Branchenübliche Anwendungen umfassen den Einsatz als Farbstoff, kosmetischer Farbstoff einschließlich oxidativer und nichtoxidativer Haarfärbemittel sowie biologischer Färbestoff. Geliefert als orangefarbenes Pulver. Regulatorische & Zulassungsanforderungen TSCA (USA): REACH (EU): EC-Nummer: 211-199-0 Quelle: EPA TSCA Inventory (Release Juli […]

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HS-Code
3204.12
Auf einen Blick
Stoffgruppe
Mineralische Füllstoffe & Pigmente
Record Type
Reine Verbindung
Hauptfunktion
Farbgebung / Pigmentierung
Funktionelle Rollen
Farbgebung / Pigmentierung
CI 15510
COLORANT
Belieferte Branchen
Kosmetik & Körperpflege Beschichtungen & Bau HI&I-Reinigung Kunststoffe Textilien
Anwendungen & Einsatzgebiete
  • Kosmetischer Farbstoff: Orangeton in formulierten Produkten der Körperpflege
  • Haarfarbe: Nichtreaktiver Farbstoff in Haarfärbeprodukten
  • Biologischer Färbestoff: Färbereagenz für Laboranwendungen
  • Industrieller Farbstoff: Farbmittel für kompatible Systeme
Physikalische Eigenschaften
Physical Description
Orange-brown solid; Dark red powder
Sicherheit & Handhabung
Vollständiges SDS auf Anfrage erhältlich

Das sortenspezifische Sicherheitsdatenblatt (SDS) — mit vollständiger Gefahreneinstufung, Handhabungshinweisen und Transportinformationen — liegt jeder Lieferung bei und ist auf Anfrage erhältlich. Prüfen Sie alle Sicherheits- und Zulassungsangaben anhand des SDS für Ihre spezifische Sorte.

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HS / Zolltarifliche Einreihung
HS-Code — 6-stellige Warenpositionsnummer
3204 . 12
Chapter 32
Tanning or dyeing extracts; pigments; paints and varnishes
Heading 32.04
International harmonisiert (WCO HS)
Subheading 3204.12
Zolltarifnummer — nationale Ergänzung der 6-stelligen Nummer
Chemische Identität
CAS-Nummer
633-96-5
Summenformel
C16H11N2NaO4S
Molmasse
350.3 g/mol
IUPAC-Name
sodium 4-[(2-hydroxynaphthalen-1-yl)diazenyl]benzenesulfonate
INCI-Bezeichnung
CI 15510
PubChem-CID
InChI-Key
CQPFMGBJSMSXLP-UHFFFAOYSA-M
Synonyme & Handelsnamen
Orange II Acid Orange 7 Tropäolin OOO2 C.I. Acid Orange 7 2-naphthol orange ORANGE 4 DC ORANGE NO. 4 4-((2-Hydroxy-1-naphthalenyl)azo)benzenesulfonic acid monosodium salt beta-naphthol orange AO-7 dye C.I. ACID ORANGE Acid orange 7 Acid Orange A Acid Orange Orange II sodium salt Acid orange ii Orange 2 sodium salt D&C Orange No. 4
Vollständige Beschreibung

D&C Orange No. 4 (C.I. Acid Orange 7 / Orange II, CI 15510, CAS 633-96-5), ein Monoazofarbstoff der Säurefarbstoff-Klasse. Branchenübliche Anwendungen umfassen den Einsatz als Farbstoff, kosmetischer Farbstoff einschließlich oxidativer und nichtoxidativer Haarfärbemittel sowie biologischer Färbestoff. Geliefert als orangefarbenes Pulver.

Regulatorische & Zulassungsanforderungen

  • TSCA (USA):
  • REACH (EU):
  • EC-Nummer: 211-199-0

Quelle: EPA TSCA Inventory (Release Juli 2025) · ECHA CHEM — abgerufen am 2026-07-12

Häufig gestellte Fragen

Was ist D&C Orange No. 4?

D&C Orange No. 4 (CAS 633-96-5; C.I. Acid Orange 7 / Orange II, CI 15510) ist ein Monoazo-Säurefarbstoff, der als orangefarbenes Pulver geliefert wird. Er wird als Farbstoff, kosmetischer Farbstoff einschließlich in Haarfarben sowie als biologischer Farbstoff eingesetzt.

Wofür wird D&C Orange No. 4 verwendet?

Er wird als orangefarbener Farbstoff in formulierten Körperpflegeprodukten, als nicht-reaktiver Farbstoff in Haarfärbeprodukten, als biologischer Farbstoff im Labor sowie als industrieller Farbstoff für kompatible Systeme verwendet.

Was ist der Unterschied zwischen FD&C- und D&C-Farbstoffen?

FD&C und D&C sind Benennungskategorien für Farbstoffzusätze, die sich durch ihre zulässigen Anwendungsbereiche unterscheiden; D&C Orange No. 4 trägt die D&C-Bezeichnung. Die Kennzeichnung bezieht sich auf die Namenskonvention, nicht auf eine Qualitätsstufe.

Unter welchen weiteren Namen ist D&C Orange No. 4 bekannt?

D&C Orange No. 4 ist auch bekannt als C.I. Acid Orange 7, Orange II und CI 15510. Die CAS-Nummer ist 633-96-5 und die Summenformel lautet C16H11N2NaO4S.

Wie wird D&C Orange No. 4 im Großhandel geliefert?

RawSource liefert D&C Orange No. 4 als orangefarbenes Pulver in Großgebinden. Fordern Sie ein aktuelles CoA und SDS zur Bestätigung des Farbstoffgehalts und der Spezifikationen sowie ein Großhandelsangebot für Ihre Menge an.

Wie ist der REACH- und TSCA-Regulierungsstatus von D&C Orange No. 4 (Acid Orange 7, Orange II)?

D&C Orange No. 4 (Acid Orange 7, Orange II) (CAS 633-96-5) unterliegt den Anforderungen des U.S. TSCA Inventory; die Lieferung in die EU erfordert eine gültige REACH-Registrierung ((EU) Nr. 1907/2006). RawSource kann die Registrierungen eines Drittlieferanten nicht verifizieren — Abnehmer sollten für ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Menge dokumentierte TSCA- und REACH-Konformität einfordern (EC 211-199-0).

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Englische Version

Haftungsausschluss. Die Angaben auf dieser Seite — einschließlich Eigenschaften, Identifikatoren, Gefahrgut-, Transport- (DOT/UN) und Zolltarifeinstufungen (HS) sowie Anwendungen — dienen der allgemeinen Orientierung und stammen aus maßgeblichen öffentlichen Quellen (z. B. PubChem/ECHA, 49 CFR 172.101, Harmonized Tariff Schedule). Die Werte sind typisch und stellen keine zugesicherte Spezifikation dar; maßgeblich ist das Analysenzertifikat (CoA) der gelieferten Charge. Die Produkte werden ausschließlich für den industriellen und gewerblichen Gebrauch verkauft. Nichts hiervon stellt eine medizinische, gesundheitsbezogene oder Wirksamkeitsaussage oder -beratung dar. Ziehen Sie stets das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (SDS) heran, bevor Sie handhaben, lagern, transportieren oder entsorgen, und bestätigen Sie regulatorischen Status, Einstufung und Eignung für Ihre Anwendung und Rechtsordnung. Gefahrgut-, Transport- und Zolltarifeinstufungen sind für Ihre konkrete Sendung zu überprüfen. RawSource übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung und keine Haftung für die Verwendung dieser Informationen. Marken. Marken und Markennamen Dritter sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber; jede Nennung erfolgt nominativ — ausschließlich zur Identifizierung eines vergleichbaren Produkts — und impliziert keine Verbindung zum, Förderung durch oder Billigung durch den Markeninhaber. Diese Übersetzung dient der Information; im Zweifelsfall ist die englische Fassung maßgeblich.

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